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28. June 2002, 03:33   #6
Schatz
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Beiträge: 2.242
Zitat:
Zitat von zeus2212
ich als rentner bekomm leider nichts mehr
Wer nix zahlt, bekommt auch nix zurück.

Aber da ihr beide ja mit Sicherheit die Zusammenveranlagung wählt, hat deine Frau Vorteile durch die Splittingtabelle.

Und wie gesagt, für eine einfache Arbeitnehmerveranlagung würde ich nicht zum Steuerberater gehen, sondern einfach Zeit für die Materie investieren. Das höchste der Gefühle wäre der Lohnsteuerhilfeverein. Ausserdem, wenn der Steuerberater einmal eine Erklärung erstellt hat und ihr mit Sicherheit Duplikate erhalten habt, sind die Folgejahre meist Schema F.


Zitat:
Zitat von Mandy Sue
Fakt: er hatte eine Buchhaltungskraft, die nur Mist gebaut hat, nicht absichtlich aber war einfach zu doof.
Buchhaltung ist die eine Sache, aber du gibst ja keine Buchhaltung beim Finanzamt ab, sondern eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz (je nach Größe des Geschäftes). Und wer hat die bei Euch erstellt? Doch sicher ein Steuerberater. Und der ist gegen irgendwelche Fahrlässigkeiten versichert. Ausserdem sind Finanzbeamte entgegen der üblichen Meinung doch sehr entgegenkommend (nein, ich bin keine Finanzbeamtin). Niemand braucht innerhalb 4 Wochen Unsummen an Geld zu zahlen, wenn die Existenz des Geschäftes auf dem Spiel steht. Man muss nur den entsprechenden Antrag stellen.