Völlig zu Recht hat das oberste Verwaltungsgericht dies abgelehnt!
Eben WEIL Religions-FREIHEIT herrscht, dürfen Schüler nicht von so was indoktriniert werden. Die Frau Ludin, aus Afghanistan stammend, hat zwar einen deutschen Pass, aber sie ist unheimlich starrsinnig in dieser Frage.
Ich möchte nicht, dass meine Kinder solch eine Lehrerin haben. Das Kopftuch gehört keinesfalls als religiöses Symbol in die Schule. Unser Staat kann sich zum Glück immer noch die Lehrer aussuchen, die er möchte. Frau Ludin unterrichtet inzwischen an einer privaten Islamschule in Berlin.
FREUNDlichst