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31. August 2001, 19:16   #3
Loddarnewyork
 
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<FONT face="Andale Mono"><FONT COLOR="FFCC66">Es gab in Sachen Verkehr schon viele merkwürdige Urteile. Das ist Fakt.
Die Richter gaben bei Verkehrsunfällen, wo man meinte, daß eigentlich alles klar sein müßte, zumindest eine Teilschuld gem. Gummi-§ 1.

Von meinem Rechtsempfinden und Kenntnis der Straßenverkehrsordnung ausgehend, ist für mich die Sache klar und zwar sogar aus zweierlei Hinsicht:
a) Rückwärts aus einer Straße kommen = nicht zulässig

b)entgegengesetzt UND rückwärts aus einer Einbahnstraße kommend = grobfahrlässiges Verhalten welches Anzeige und Bußgeld + Flenspunkte nachsich ziehen muß.

Oder ticken in Berlin die Uhren anders?

Zu prüfen wäre natürlich, warum der Unfallgegner rückwärts und dazu noch entgegen dem Verkehr, aus einer Einbahnstraße kam.

Hatte er nur noch wenig Benzin, welches ihm ein verkehrsgerechtes Fahren nicht mehr möglich machte?

Oder ist der Spritverbrauch seines PKW so hoch, daß er grundsätzlich abkürzen muß?

Fuhr das Fahrzeug vielleicht nur noch im Rückwärtsgang und war anders nicht in die Werkstatt zu bekommen?

Oder war er versehentlich an seiner Stammkneipe vorbeigefahren und mußte deshalb zurücksetzen?

Oder handelt es sich um einen Fahrzeuglenker aus Italien, wo grundsätzlich jeder fahren kann, wie er will?

Oder wollte er Ogino mit voller Absicht am Weiterfahren hindern, da dieser seinen Sohn im Taekwonklobbe hat durch die Gürtelprüfung fallen lassen?

Oder war´s ein Süchtiger, der seinen Dealer verpasst hat?

Fragen über Fragen, die wohl Demonia alle zu klären hat, bevor sie zum Schuldspruch kommt.

Auf jeden Fall sollte Trullerbaby ihren Kollegen mal etwas blasen und zwar die Meinung. </FONT f></FONT c>

<FONT COLOR="Deepskyblue"><center>Das Reh springt hoch, dass Reh springt weit.
Warum auch nicht, es hat ja Zeit!</center>
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