Nachdem ich heute bei einem Anwalt war, der sich ausschließlich mit Verkehrsrecht beschäftigt, habe ich dort die Auskunft bekommen, daß ich mir alles machen soll, nur keine Gedanken.
Die Sorgpfaltpflicht beim Rückwärtsfahren ist höherwertiger zu beachten, als eine Vorfahrtsregel.
Die Entscheidung der beiden aufnehmenden Polizeibeamten war falsch. Ich habe gut daran getan, das mir angebotene Verwarnungsgeld nicht zu bezahlen. Auf die Anzeige wird der Anwalt reagieren.
Und die Schadensregulierung wird einwandfrei von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden müssen.
Zumal er mir ins Auto gefahren ist, nicht ich ihm.
Und reichlich Vergleichsfälle hatte der Anwalt auch in seiner Datenbank.
Ich sehe also der Sache von nun an gelassen entgegen.
Trotzdem danke für Eure Meinungen und Tips.
Speziell für Hallmackenreuther:
Sorry, aber diese "Geschichte" mußte ich noch loswerden

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<font color="#ffffff" size="1">[Dieser Beitrag wurde von Ogino am 04. September 2001 editiert.]</font>