Die Ausweisung seinerzeit, war ein Armutszeugnis, das sich die bayrische Landesregierung ausgestellt hat.
Jemand der seine gesamte Sozialisation (egal wie vermurkst sie auch war) hier im Lande erlebt hat, den weist man nicht einfach aus, nur weil man mit ihm nicht fertig wird.
Recht gebe ich allerdings auch quentin, wenn er sagt, dass es kaum Möglichkeiten gibt, Jugendliche, deren Elternhaus wohl vollständig überfordert war, Maßnahmen angedeihen zu lassen, die entsprechend dem Alter und den persönlichen Umständen des Jugendlichen ausgesucht werden können.
Damit meine ich keine Resozialisationsurlaube auf Mallorca oder sowas, sondern die Unterbringung in einem, anfangs durchaus geschlossenn Heim mit psychologischer Betreuung.
|