1. ERSCHEINUNGSFORMEN:
Unter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im sozialen Nahraum wird heute allgemein die physische oder psychische Beeinträchtigung von Kindern oder Jugendlichen durch Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen wie Nachbarn, weitere Verwandte verstanden (sog. Kindesmisshandlung). Diese Beeinträchtigungen können sowohl durch Handlungen (wie z.B. bei körperlicher Misshandlung) als auch durch Unterlassung (z.B. Vernachlässigung) zustande kommen.
Man unterscheidet folgende Formen der Kindesmisshandlung:
- Körperliche Gewalt gegen Kinder/Jugendliche
Sie umfasst alle gewaltsamen Handlungen, die körperliche Beeinträchtigungen oder gar Verletzungen beim Kind/Jugendlichen hervorrufen können.
- Vernachlässigung von Kindern/Jugendlichen
Von Vernachlässigung wird dann gesprochen, wenn Kinder/ Jugendliche, die auf Pflege, Ernährung, Unterstützung und schützende Fürsorge angewiesen sind, diese von den betreuenden Erwachsenen nicht oder nicht in ausreichendem Maße bekommen und damit in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden.
- Psychische Misshandlung
Psychische Formen der Gewalt sind alle Äußerungen oder Verhaltensweisen, die Kinder/Jugendliche ängstigen, sie herabsetzen oder überfordern und ihnen das Gefühl eigener Wertlosigkeit vermitteln. Hierzu gehören sadistische "Erziehungs"-methoden (z.B. das Kind stundenlang in eine dunkle Kammer einsperren), ebenso aber auch scheinbar harmlosere Formen der Ablehnung und psychischen Bestrafung wie z.B. die ständige, demütigende Bevorzugung eines Geschwisterkindes, die Isolierung des Kindes oder die Bestrafung mit andauerndem Liebensentzug.
|