hmm ja...
...da ist schon was dran an der Ungleichbehandlung.
Ein Unternehmer zahlt seine Steuern in der Regel nach Abschluss des Geschäftsjahres. Dann erst wird seine Steuerlast festgestellt.
Ein Arbeitnehmer zahlt sie jeden Monat.
Rechnet doch mal gegen, wieviel Zinseinnahmen der Staat allein durch die zuviel gezahlten Steuern bekommt.
Dagegen fällt die Angabe von 10 km mehr auf der bei der Lohnsteuerrückvergütung absolut nicht ins Gewicht.
|