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25. August 2002, 22:47   #5
jupp11
 
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hehe, auf jeden Fall fühlt sich einer als Verlierer:

Zitat:
Westerwelle klagt wegen TV-Duell in Karlsruhe

Über eine mögliche Teilnahme von FDP-Chefs Guido Westerwelle am TV-Duell zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Unionskanzlerkandidat Edmund Stoiber bei ARD und ZDF muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Ein Gerichtssprecher in Karlsruhe bestätigte, dass eine entsprechende Verfassungsbeschwerde Westerwelles in Karlsruhe eingegangen ist.

Westerwelle will erreiche, dass er beim zweiten TV-Duell mit eingeladen wird. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hatte zunächst entschieden, dass Westerwelle keinen Anspruch auf eine Teilnahme an dem Fernsehduell am 8. September hat. Das Oberverwaltungsgericht sah dadurch keine Verletzung des Gebots der Chancengleichheit politischer Parteien (AZ: 8 B 1444/02). Westerwelle rügt in Karlsruhe unter anderem eine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien.
Und dabei wurde der Westerwelle doch eine ganze Sendung im Zdf vorher gewidmet.