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30. August 2002, 23:09   #13
jupp11
 
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Vielleicht mal wieder was Grundsätzliches.

Zitat:
Ingenieur
['ø, französisch], Abkürzung Ing., geschützte Berufsbezeichnung für Fachleute, die das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer inländischen wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule oder einer Berufsakademie abgeschlossen haben oder kraft Ingenieurgesetzes zur Führung der Bezeichnung berechtigt sind. Diplomingenieure (Abkürzung Dipl.-Ing.) werden an technischen Universitäten und Hochschulen ausgebildet; das stärker anwendungsorientierte Studium an einer Fachhochschule führt zu dem Titel Dipl.-Ing. (FH), die primär praxisorientierte Ausbildung an einer Berufsakademie zum Dipl.-Ing. (BA). Studienvoraussetzungen sind in der Regel die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und ein abgeschlossenes Praktikum. Tätigkeitsschwerpunkte sind Forschung, Entwicklung, Planung, Berechnung, Konstruktion, Versuchs- und Prüfwesen, Montage, Sicherheit, Patent- und Normenwesen.
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interessant wird es, wenn man die Bezeichnung Ingenieur ins englische übersetzt und wieder zurück.

Ergebnis:
Ingenieur = engineer = Ingenieur, Techniker, Mechaniker

Wenn Dir also ein englischer engineer gegenübersteht, kann er genausogut Lokomotivführer sein, wie Tiefbauingenieur, hehe.

Das allerdings Ingenieure in Deutschland in einem Bundesland anerkannt werden und im anderen nicht, halte ich für schwer nachvollziehbar.

Allerdings bin ich sicher, dass irgendwann hier mal ein Fachmann auf dem Gebiet auftaucht und alles richtigstellt.