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31. August 2002, 03:24   #15
quentin
 
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Dipl. Ing. ist gesetzlich geschützt wie Arzt, z.B.
Ohne Ergänzung liegt ein Hochschulabschluss vor, FH muss sichtbar sein. Wird in der Öffentlichkeit gerne vergessen, die Kenntlichmachung.
Ing. - Titel war früher nicht geschützt, es gab den sog. Betriebsing. der von der Führung verliehen wurde, wenn die Leistung gleich bewertet wurde.
Galt ausdrücklich nie für Dipl. Ing.
Frag doch einfach euren Pförtner, der kann dich ausfklären. Was deine Bekannten anbelangt, die nehme ich nicht für voll, wie auch, wenn die des Morgens mit ner Binde zwischen den Zähnen aufwachen.
jupp, was die Dissertationen in der DDR anbelangt, so ist das, was ich angemerkt habe, keine Ausnahme, sondern in bestimmten Bereichen die Regel gewesen. Versuch mal, die Arbeit eines einzigen promovierten Bundestagsabgeordneten der ehemaligen DDR zu bekommen, ist nicht.

@tschubbl, wer leidet unter Verfolgungswahn, könntest du das präzisieren?

mfg

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