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19. September 2002, 18:32   #10
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Hallo Large

ich präzisier den Link mal ein bisschen:

http://www.bka.de/about/kiporn.html

Hoffe, Du hast nichts dagegen.

#Nachtrag

Eye hat recht!!
Zitat:
7. Mache ich mich strafbar, wenn ich im Internet nach Kinderpornografie suche, um dies der Polizei mitzuteilen?
Wir raten Ihnen ab, unaufgefordert aktiv im Internet nach Kinderpornografie zu suchen, auch wenn Sie dies mit der Absicht tun, die Strafverfolgungsbehörden bei Ihrer Arbeit zu unterstützen.

Nach § 184 Abs. 5 Strafgesetzbuch (Unternehmensdelikt) wird derjenige bestraft, der es unternimmt, sich oder einem Dritten Besitz von kinderpornografischen Schriften zu verschaffen.

Auch wenn erst die Speicherung der Daten auf dem Computer und nicht bereits der Anblick des Materials auf dem Bildschirm den Tatbestand des § 184 Abs. 5 Strafgesetzbuch erfüllt (vg. Tröndle/Fischer aaO Rdnr. 42), kann es in jedem Fall für Sie zu Schwierigkeiten kommen, ihre ursprüngliche Absicht, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen, den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht darzulegen.

Quelle: LINK oben zum BKA
Also, immer schön raushalten ist angesagt. Lassen wir die Buben von der Polizeit das Material sichten.

So ein Schwachsinn!!!!