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27. July 2001, 14:21   #4
XeQThor
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das mit dem handeln klappt ja sowieso nur in kleinen geschäften, wo der verkäufer gleichzeitig geschäftsführer ist, weil die angestellten im normalfall keine berechtigung haben mit dem preis runterzugehen; besonders in grossen warenhäusern wie karstadt wirst du das handeln wohl vergessen können. aber im kleinen klamottenladen nebenan sind die auch schon vor dem fall des rabattgesetzes mehr als 3% runtergegangen. also denke ich auch, dass sich das hauptsächlich über solche zugaben wie von Beeker beschrieben bemerkbar macht.

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