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15. October 2002, 14:23   #4
Maggi
 
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Für den Käufer schon...

Übrigens hat eine Computerfirma einen Mann verklagt, weil er eine Raubkopie von einer CD gemacht hat. Das Gericht entschied zugusten des Raubkopierers, weil die Endbenutzer-Lizenz nicht vollständig auf der Verpackung abgedruckt war. Und weil man wegen der Brenngefahr das Programm nicht wieder zurückgeben darf, konnte der arme Raubkopierer das nicht wissen...
Das ist natürlich toll, denn wenn man wegen so etwas vor Gericht kommt, darf man dann auf diesen Fall verweisen - denn wenn dort so entschieden wurde, dann muss hier ja gleich entschieden werden, ist ja gleiches Rechtssystem.

Tja, wo das war? Natürlich in den....