Die Schule:
[griechisch schole, „Muße”],
ursprünglich Bezeichnung für die schöpferische Lehr- und Lerntätigkeit der griechischen Philosophen und ihrer Schüler; heute noch Bezeichnung für Richtungen in Philosophie, Wissenschaft und Kunst. Das lateinische Wort schola bezeichnete zuerst die dem Lernen gewidmete Zeit, später den zum Lernen bestimmten Ort sowie die Ausbildung in den Artes liberales(Freien Künste). Im Mittelalter Blüte der Kloster- und Domschulen und der Stadtschulen. Seit dem 17. Jahrhundert wurde die Schule institutionalisiert, d. h., Kinder und Jugendliche wurden planmäßig unterrichtet. Durch Bemühungen J. H. Pestalozzis(
http://userpages.fu-berlin.de/~zosch...klafki_fn.html http://www-gewi.kfunigraz.ac.at/edu/...mentation.htm) nahm die Volksschule als ein allen Schülern zugänglicher Träger der Grundausbildung breitester Volksschichten bald einen bedeutenden Platz im öffentlichen Leben ein.
Aufgaben der Schule sind: Geistige und charakterliche Erziehung, Vermittlung von Grundkenntnissen, Vorbereitung auf die Aufgaben, die in Familie, Staat, Beruf und Gesellschaft erwachsen, Einführung in die Grundlagen von Kultur, Zivilisation und Geschichte. Ständiger Fortschritt von Wissenschaft und Technik und wachsende Vielgestaltigkeit der Umwelt und des Lebens ließen das Schulsystem immer vielfältiger werden.
Rechtliches
Rechtlich sind Schulen öffentliche Einrichtungen der Leistungsverwaltung, meist in der Rechtsform der nichtrechtsfähigen Anstalt, oder private Schulen verschiedenster Organisationsformen. Nach ihrem Ausbildungsziel unterscheidet man zwei Gruppen: die allgemein bildenden (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium) und die berufsbildenden Schulen (mit einer Fülle von unterschiedlichen Schultypen).
Grundgesetz Artikel [Schulwesen]
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist un den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der Bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.............................................................
Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden Relig. Zu Unterrichten
Etc.
Auf jeden fall Habt Ihr ein Recht und Anspruch auf Bildung!
Stunden Ausfall ist zwar ganz nett, in maßen! Bei einer Häufung liegt ganz klar ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor.
Ciao Wire
<font color="#ffffff">[Dieser Beitrag wurde von Wire am 05. Februar 2001 editiert.]</font>