Einzelnen Beitrag anzeigen
8. June 2001, 17:16   #7
Wire
 
Benutzerbild von Wire
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 1.017

Schau Dir doch mal den Link von Loddar an.Dort steht schon ne Menge->

Zitat:

Überprüfen Sie selbst: Ist Ihre Form der Musik- nutzung vergütungs- pflichtig?

Welche Arten der öffentlichen Musiknutzung sind vergütungspflichtig? Hier die wichtigsten:
Aufführungen sind persönliche Auftritte von Berufsmusiker, aber auch Hobbymusikern (z. B. in Konzertsälen und Gaststätten oder bei Vereinsfesten).
Vorführungen sind die Darbietung von Filmen oder Diaschauen (z. B. im Kino oder Gemeindesaal).
Wiedergabe ist das Abspielen von Ton- oder Bildtonträgern, Radio- oder Fernsehsendungen (z. B. in Geschäften oder Gaststätten).
Sendung ist die Verbreitung von Musik z. B. durch Radio und Fernsehen.
Vermieten oder Verleihen ist die Überlassung von Ton- oder Bildtonträgern an andere Personen. Beim Vermieten geschieht dies gegen Bezahlung (z. B. in Videotheken), beim Verleihen dagegen kostenlos (z. B. in öffentlichen Büchereien).
Herstellung von Ton- und Bildtonträgern ist die Vervielfältigung musikalischer Werke (z. B. auf CDs, Kassetten und CD-ROMs bei Multimediaprodukten).
Musik im Internet und anderen digitalen Netzen (z. B. Homepages und On-demand-Dienste)

Außerdem habt Ihr durch den Kauf der CD´s,LP´s etc. ja schon Gebühren (Steuern) bezahlt! Damit sollte es abgegolten sein.

Ciao Wire