Einzelnen Beitrag anzeigen
3. July 2001, 06:10   #18
Sn00py
Ungültige E-Mail Angabe
 
Benutzerbild von Sn00py
 
Registriert seit: July 2001
Ort: daheim
Beiträge: 220

ja also in bayern gibts da so'n gesetz...

"Alle Gegenstände, welche zur Störung des Unterrichts beitragen können, dürfen von der Lehrkraft beschlagnahmt werden. Sie sind sicher zu verwahren und nach dem Unterricht zurückzugeben."

oder so in der art, wortlaut hab ich grad net da.
jaja, so isses halt in bayern...

don't dream your live! live your dream!