Zitat:
Zitat von Eyewitness
daß mein Elternhaus nicht bereit wäre, mir finanziell unter die Arme zu greifen
|
nur mal so rein allgemein gesprochen: solange man nicht volljährig ist und/
oder noch in der ausbildung ist, sind die eltern verpflichtet, die kinder weiterhin finanziell auszuhalten und der staat wird dieses auch immer prüfen und gegebenfalls miteinbeziehen. dabei ist es ziemlich egal ob man das möchte oder nicht. wenn jemand freiwillig auf was verzichtet, dann ist das denjenigen sein problem und nicht die des staates.
in deinem fall eyewitness, würde ich mal sagen, dass dir der unterhalt deines biologischen vaters zu steht und soweit möglich, deine mutter für den rest herangezogen wird und dein stiefvater muss es schriftlich ablehen für ein kind aufzukommen, was nicht sein leibliches ist, denn als lebensgefährte wird sein gehalt grundsätzlich erstmal zur berechnung miteinbezogen, sofern es sich um eine eheähnliche gemeinschaft handelt.