Genial ich weiß nicht von welchen Leistungen du sprichst, aber im Falle von Berufsausbildungsbeihilfe, zählt das Einkommen des Stiefvaters nicht dazu. Er muss weder etwas schriftlich ablehnen, noch muss er sein Einkommen nachweisen. Hier werden lediglich die biologischen, bzw. Adoptiveltern herangezogen. Und bei denen findet selbstverständlich eine Prüfung statt, ob sie leistungsfähig sind.
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