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16. February 2003, 15:44   #1
ayla
 
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Falsche Versprechungen bei Kaffeefahrt strafbar

Karlsruhe/Kassel (dpa/gms) - Bei falschen Versprechungen vor einer Kaffeefahrt kann ein Veranstalter sich strafbar machen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor (Az.: 3 StR 11/02), auf das die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) in Kassel hinweist.

In dem entschiedenen Fall hatte ein Busunternehmer in persönlich adressierten Schreiben an 1500 Senioren mit einem «leckeren Mittagessen» und «Topgewinnen» geworben.

Tatsächlich erhielt jeder Teilnehmer jedoch nur eine Konservendose mit Suppe oder Brechbohnen, heißt es weiter. Auch die «Topgewinne» waren nur vorgespiegelt.

Der angeklagte Busunternehmer wurde daher vom BGH wegen strafbarer Werbung verurteilt und der Fall zur Straf-Festsetzung an die Vorinstanz zurückverwiesen.




Prinzipiell finde ich diese Fahrten ja gar nicht so schlecht, wo eben für wenig Geld manche Menschen die Möglichkeit haben auch mal raus zu kommen und was anderes zu sehen oder andere Menschen kennen zu lernen. Allerdings sollte es sich dann auch um die angebotene Fahrt handeln und nicht nur eine Anfahrt zu einer Kaufveranstaltung der eigentliche Sinn des ganzen sein.

Ich bin der Meinung, dass es mittlerweile aber bekannt sein sollte, das man den Werbe-Versprechen dieser Verkaufsfahrten nicht glauben sollte.

Allerdings finde ich es gut wenn mal darauf geachtet werden würde ob bei diesen Fahrten überhaupt etwas von dem gehalten wird was versprochen wurde.

Aber dann müsste wohl bei jeder Fahrt jemand mitfahren der dies im Auftrag einer öffentlichen Institution kontrolliert.

Aber bei derart vielen Angeboten von Kaffeefahrten lässt sich dies wohl kaum durchführen und es bleibt wie gehabt bei einzelnen Fällen von Beschwerden wo es eine Strafe für den Veranstalter nach sich zieht. Und selbst dann wird derjenige wohl nicht seine lohnende Sache ändern sondern zahlen und weitermachen wie gehabt.