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26. March 2003, 09:30   #15
jagger
 
Registriert seit: September 2002
Beiträge: 56
Ich habe DSL und als ich falsch anklickte,wollte man mir einen kostenlosen Zugang installieren.Aus Neugierde lies ich gewähren,nur um zu sehen,was geschieht,da man mir auch immer sagte,daß es nicht ginge mit der Einwahl und DSL.Siehe da,es ging auch nicht und der DSL-Zugangstester machte auf um zu Testen,warum keine Verbindung zustande kam.Man dürfte also sicher sein.
Das Tool habe ich getestet und ich wußte gar nicht,daß ich so viele Dialer hatte.Testurteil: (Sterneersatz)
Auch ich hatte mal Probleme mit der Teleschrott. Die wollten im ersten Monat 12000,-DM,da war ich unter dem Anschluß noch gar nicht gemeldet,im Zweiten 20000,- und im Dritten 15000,-.Nach einer Betrugsanzeige nahm ich dann auch einen Rechtsverdreher,was nicht nötig gewesen wäre,denn da existiert ein Grundsatzurteil,welches besagt,daß bei einem gleichmäßigen mönatl.Verbrauch und einer plötzlich überhöhten und bestrittener Rechnung,der monatl. Durchschnittsverbrauch herangezogen werden müsse. Um diversen Lynchorgien vorzubeugen,bitte ich den geneigten Leser sich bitte einen fachmännischen Rat einzuholen,besonders über das Grundsatzurteil.