Telefongespräche abhören
Wer die Telefongespräche seiner Frau abhört, kommt ins Gefängnis
Rom (dpa) - Männer, die Telefongespräche ihrer Ehefrauen abhören, müssen in Italien mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Dieses Aufsehen erregende Urteil hat jetzt das römische Kassationsgericht als letzte Instanz gefällt. Wie italienische Medien berichteten, erstattete eine mittlerweile in Scheidung lebende Frau Anzeige, nachdem sie die Abhöraktionen ihres Partners entdeckt hatte.
Ein Gericht verurteilte den Mann zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Seine Berufung blieb erfolglos: Selbst wenn die abgehörten Gespräche das Fremdgehen des Partners beweisen sollten, sei das Anbringen einer «Wanze» im Telefon verboten, befand das Kassationsgericht.
dpa - Meldung vom 25.03.2003
Ob es nun gerade eine Gefängnisstrafe sein muss, das sei mal dahingestellt. Aber wenn es mit dem Vertrauen in einer Partnerschaft soweit ist, das zu solchen Mitteln gegriffen wird und das man kein unkontrolliertes Wort mehr sprechen oder schreiben kann, dann sollte man sich lieber trennen.
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