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1. June 2003, 18:50   #3
Ogino
 
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Zitat:
Zitat von binozap
Nein, denke ich nicht. In vielen Arbeitsverträgen ist ein Absatz enthalten, der eindeutig festlegt, daß eine Kündigung der Schriftform bedarf.
Das wurde doch eingehalten. Wo steht denn, das das auf Papier erfolgen muß ?