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20. June 2003, 23:26   #20
Akareyon
 
Registriert seit: November 2001
Beiträge: 2.823
Das gleitet teilweise ab in eine philosophische Diskussion über Recht, Unrecht, Schuld, Unschuld, Reue und Sühne. Besonders Glühwürmchens
Zitat:
Wäre es mein Sohn gewesen, brauchte man sich keine Gedanken um die Psyche, die Strafe und die Resozialisierung des Mörders machen, dann stände dort auch mein Name!

Wäre ich dann nicht auch eine Mörderin?
Eine gute, oder eine böse....?
ist die schwierigste von allen Fragen. Die sich jeder selbst beantworten muss.

Unschuldig ist das Mädchen, das vergewaltigt oder ermordet wird. Schuldig ohne Zweifel der Mensch, der die Tat begangen hat. Und die trauernde, wütende, verzweifelte Mutter, die Selbstjustiz übt und die Waffe zieht? Ist Richterin und Vollstreckerin, aber Mörderin? Nein.

Jetzt bitte kein "Lynchjustiz ist in Deutschland verboten" - das weiß ich. Doch meiner Moralvorstellung nach sollte der Mörder froh über einen schnellen Tod sein, ich könnte mir sehr viel langsamere und qualvollere vorstellen. Und mal ehrlich - es ist eine sehr einfache, ökologische Kosten-Nutzen-Rechnung. Ein toter Vergewaltiger und Mörder schadet nicht mehr und kostet nichts. Ist leicht verzichtbar. Nutzt aber ungemein als Abschreckung; im Gegensatz zu ein paar Jährchen Urlaub auf Staatskosten inklusive Kost, Logis, Fernsehen und netten Gesprächen mit einem dahergelaufenen Psychiater, mit dem man sich prima über seine Kindheit unterhalten kann.

Und auch hier will ich wiederum vorbeugend sagen: ich will keinen Paragraphen, in dem steht: "Selbstjustiz ist ausdrücklich erlaubt." Sondern ein ungeschriebenes Gesetz der Duldung, wenn ein Angehöriger eines Opfers die Gerechtigkeit übt, die er für angebracht hält. Denn keine der in Deutschland vorgesehenen Strafen für derartige Gewaltverbrechen ist gerecht; keine.