Zitat:
Zitat von Glühwürmchen
Das Buch bekommt man doch aufgedrückt, wenn man als Fahrzeughalter den Fahrzeugführer nicht nennt. Haste doch selber schon erläutert.
Diesmal war ich es also nicht Schuld 
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Laut BGH kann man ein Fahrtenbuch erst ab dem zweiten Vergehen bekommen,bei dem man den Fahrer nicht kennt,d.h.,daß du eine Mehrfachtäterin bist,oder man hat dir verscheißert.
Ich kannte immer die Fahrer,nur machte ich von meinem Aussagerecht gebrauch.