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8. July 2003, 17:02   #2
Kata286
 
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Ort: im Kaff am Bodensee
Beiträge: 163
Sozialamt:

- Ihnen steht Geld für Umstandskleidung zu.
Sie werden dann einen Scheck bekommen
und Sie müssen nach dem Einkauf einen Kassenzettel vorlegen.

- Ihnen steht auch eine Babyerstlingsausstattung zu.
Dies verläuft genauso wie bei der Umstandskleidung,
jedoch sieht sich das
Sozialamt erst um ob Sie Ihnen billigere, gebrauchte Sachen ver-
mittel können.

- Wenn sie noch Schülerin sind, eine Ausbildung machen,
nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen oder Ihre Eltern
ein sehr geringes Einkommen haben dann können Sie auch
Sozialhilfe beantragen.

- Nach der Geburt ihres Kindes können Sie 2mal im Jahr
Kleidergeld beantragen.

Erziehungsgeld:

- Erziehungsgeld, je nach dem welchen Antrag Sie stellen, werden Sie
ein Jahr monatlich 450 Euro bekommen oder zwei Jahre lang
300 Euro monatlich bekommen.

- Unterhaltszahlungen:

Wenn der Vater ihres Kindes in die Schule geht oder eine
Ausbildung macht zahlt das Jugendamt monatliche
Unterhaltszahlungen welche ca. 110 Euro im Monat
betragen. Falls der Vater arbeitet wird das Jugendamt ermitteln
wie viel Geld er Ihnen zu zahlen hat. Wenn sie noch in gutem Kontakt
zu dem Vater stehen können Sie die Geldbeträge
unter sich ausmachen.

- Kindergeld:

Wenn sie zwei oder mehr Geschwister haben empfehle ich Ihnen Ihr Kind als 4.
Zählkind über Ihre Eltern Laufen zu lasse; denn dann beträgt das monatlich Kindergeld
anstatt ca. 140 Euro nämlich ca. 157 Euro.

- Tagesmütter:

Nach dem neuen Gesetzt zahlt das Jugendamt
nur noch 2 Euro pro Stunde dazu, unabhängig davon ob eine
Tagesmutter ins Haus kommt oder das Kind mitnimmt.
Unterschieden wird nur wenn das Kind wach ist und wenn es schläft.




So hoffe das hilft dir erst mal weiter...
ansonsten einfach mal beo google suchen!!

Liebe Grüße Kata286 :elefant: