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25. July 2003, 18:10   #9
tschubbl
 
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@Boomer
Um es vorweg zu nehmen, finde ich es scheißegal, ob eine mit oder ohne Kopftuch antanzt. Hauptsache ist doch letztendlich, dass meinem Kind/Kinder etwas beigebracht wird und zwar im positiven Sinne.
Fakt ist aber, dass wenn eine Bekleidungsvorschrift besteht, dieselbe auch einzuhalten ist und auch Bestandteil des Einstellungsvertrages war, der von der Betreffenden unterzeichnet wurde. So kann sie nicht danach für sich eigene Regeln aufstellen. Wenn sie damit meint vor das Verwaltungsgericht gehen zu müssen, so sei ihr gesagt, dass die Lehrerin in Baden-Württemberg, in höchster Instanz sich hatte sagen lassen müssen, dass sie kein Kopftuch zu tragen hat und eine Weiterbeschäftigung auf Grund ihrer Weigerung, nicht in Frage kommt.Laut Bundesverwaltungsgericht genügt in kirchlichen Einrichtungen, ein Kirchenaustritt zur gerechtfertigten Kündigung.
Wenn ein Schalterbeamter einer Bank die Dienstanweisung hat, in Anzug und Kulturstrick zu erscheinen, so kann er auch nicht in Bermudashorts, Apostelbereifung und Hawaiihemd erscheinen oder zumindest nur einmal.