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30. July 2003, 07:57   #6
mhritter
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Ort: Wien
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Zitat:
Zitat von Ogino
... darf wegen der besonderen Schwere seiner Schuld nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden.
Stimmt - allerdings nach 18 Jahren (leider) sehr wohl.
Ciao Michael