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7. August 2003, 20:31   #22
Ogino
 
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Zitat:
Zitat von Tiramisu
1. Frage: Darfst Du die so einfach fotografieren? Mußt Du da nicht um Erlaubnis fragen, wenn die dann u.U. in einem Magazin oder sonstigen Medien auftauchen?

2. Frage: Wann kannst Du mir die Fotos schicken??




Tira
Zu 1:
Naja, so ganz legitim ist das nicht. Zumindest nicht, wenn es sich um reine Portraits handelt. Da es aber ausschliesslich um Ganzkörperaufnahmen handelte, sieht die rechtliche Lage schon anders aus. Das sind dann nämlich "Darstellungen des öffentlichen Lebens" (Da gibt es genau definierte Grundsatzurteile)
Es muss natürlich darauf geachtet werden, daß die Person nicht in einer Position abgelichtet wird, die sie in ihrer Würde verletzt oder die geeignet ist, ihre Persönlichkeit zu verletzen.
Beispiel: Eine junge Dame bückt sich nach einem verlorenen Gegenstand und ich fotografiere ihren heissen Tanga-Slip oder sie sitzt im Gebüsch und macht Lingeling (auch pullern genannt)

Wenn aber die Damen in einem Mini, der nicht mehr Stoff als ein Taschentuch hat, über die Straßen flanieren, dann darf man schon....fotografieren.
Wobei: für den Privatgebrauch darf man das allerdings nicht. Ist zwar eigenartig, aber durch Grundsatzurteile so geregelt.
Also pack Deine Canon und das Tele wieder ein Tira...

Zu2:
Sobald die Bilder bei der Agentur sind und ein Verwertungsvertrag abgeschlossen wurde, verliere ich alle Rechte an diesen Aufnahmen.
Und wenn es nicht besonders vertraglich geregelt wurde, auch das recht, daß mein Name als Fotograf erscheint.

So, genug der kleinen Rechtskunde für heute.