Einzelnen Beitrag anzeigen
14. August 2003, 15:01   #2
Tiramisu
 
Benutzerbild von Tiramisu
 
Registriert seit: February 2001
Ort: Nathan Road, Hong Kong
Beiträge: 902
Ja Du mußt Dich schämen ...

Wenn die MIT MIR so gesprochen hätten, würden jetzt BEIDE im Rollstuhl sitzen!

Unverschämtheit sowas ...
Das Erste, was ich immer mache, ist mir den Ausweis von denen zeigen lassen, denn diese "Behindertenwerkstätten" haben einen offiziellen Ausweis und wenn die den nicht vorweisen können, dann stimmt da schon was nicht und ich zeige denen dann "ganz nett" den Weg zum Ausgang.

Zitat:
Daß Behindertenwerkstätten ihre Waren grundsätzlich nicht an der Haustüre
vertreiben, darauf wies Brunnen ausdrücklich hin und erklärte auch, woran
sogenannte "Blindenwaren" zu erkennen sind. Nämlich an einem speziellen
Zeichen: eine Sonne mit drei Strahlen nach unten und zwei nach oben
gestreckten Händen
. Zum anderen gibt es auch bestimmte Produkte -
wie Korbflechtwaren, Bürsten oder Wäscheklammern - die eigens als
Blindenwaren ausgewiesen sind. Brunnen: "Die sogenannte Blindenseife
gibt es nicht."

Tira