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28. August 2003, 20:25   #7
binozap
 
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Zitat:
Kein Mensch würde auf den Gedanken kommen, bei einer Entführung hier im Inland, die Entführten nach ihrer Befreiung für den Polizeiaufwand zur Kasse zu bitten. (Bisher jedenfalls noch nicht) Wäre nett, wenn mir jemand mal darlegen könnte, was eine Entführung in Algerien oder sonst auf der Welt unterscheidet von einer Entführung im Inland.
Aber gern, Jupp. Wenn in D eine Entführung läuft, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln - ausgeführt wird dies natürlich von der Kripo oder anderer Exekutive. Wenn in einem anderen Land eine Straftat läuft, muß die dortige Polizei aktiv werden. Was würdest Du sagen, wenn die russische (oder die US-amerikanische wenn's besser ins Weltbild passt *g*) Polizei hier auftauchen würde um freiweg zu ermitteln oder gar weitergehendes zu unternehmen ?

Nun ja, also Ad Eins ist damit klar: Die deutsche Exekutive hat im Magreb nüscht zu bestimmen.

Zum 2ten, wenn in D eine Straftat verfolgt wird - klar braucht niemand die Polizeiermittlungskosten zu zahlen. Wenn es aber an die Zahlung von Lösegeld geht - wer ist der Erpresste ? Angehörige des Opfers - der "Normalfall" leider. Oder die Bundesregierung ? Die Regierung darf nicht erpressbar sein, ob die Erpressung in D oder anderswo ausgeführt wird - nein. Helmut Schmidt hat dies konsequent und bis zum bitteren Ende für Hans Martin Schleyer durchgehalten. Leider hat der getzige Kanzler da kein nachhaltiges Stehvermögen. Schade - es werden aus diesem Grunde weitere Erpressungen im Ausland folgen, nicht zuletzt, weil es uneinsichtige Menschen in unserem Lande gibt, die in solche Gebiete wie Nordafrikas Wüsten mit dem Glauben an ihren Anspruch auf unsere Solidarität reisen.