Zitat:
Zitat von tschubbl
@Gismo
Wenn dein Kollege seit 15 Jahren im Besitz der Klasse drei ist,so benötigt er für die Klasse I keine Sofortmaßnahmen am Unfallort,denn die hat er,sonst hätte er die Prüfung zur Klasse III nicht ablegen dürfen.
ganz schlauer spruch
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ehrlich tschubbl da fehlen mir die Worte
Damit willst Du ja ausdrücken , das Du auch noch nach 15 Jahren die Sofortmassnahmen beherrschst, da sag ich nur Hut ab...
Ich müsste meine schon nach 11 Jahren auffrischen, aber ich bin bei weitem auch nicht so schlau wie andere....