Noch ne kleine ergänzung zum Thema Kfz-Versicherungen:
Verträge von Führerscheinneulingen, genauso wie fahrern unter 23 jahren (bei einigen Versicherern auch unter 25) werden i. d. R. mit Zuschlägen belegt.
Einige Versicherer bieten den Kindern Ihrer langjährigen Kunden günstigere Einstiegsschadenfreiheitsrabatte (125 % oder 100 % statt 240 %). Z. B. VHV
Wer sich mit seinen Eltern gut versteht, kann auch über eine Zulassung des Fahrzeugs auf Papi oder Mami nachdenken. Fast alle Versicherer lassen hier mit sich über den Einstiegssatz reden. Onlineversicherer werden teilweise mit Sätzen von 35 %. Meistens gibts dabei aber Haken (keine Fahrer unter 25, Teil-Kasko-Selbstbeteiligungen mindest 300 Euro etc., keine alten Fahrzeuge)
Sogenannte abweichende Halterschaften (Halter Kind, Versicherungsnehmer Elternteil) werden von den Versicherern nicht gern gesehen und zumindest mit Zuschlägen belegt.
Wichtig kann auch der versicherungsbeginn sein. Stichtag für Neueinsteiger: 01.01. Sofern fahrzeuge z. B. am 15.01. erstmalig zugelassen werden, lohnt die Rückdatierung auf den 01.01., damit man im nächsten Jahr runtergestuft wird. Bei Einsteigern mit 125 % ist auch der 01.07. Stichtag.
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