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8. September 2003, 09:01   #2
nightmoves
 
Benutzerbild von nightmoves
 
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Radfahrer dürfen nicht grundsätzlich die Einbahnstraße benutzen, sondern nur, wenn es erlaubt ist.

http://www.direktion5.de/html/body_verhalten2.html

Und dann ist der Autofahrer, der nicht besondere Sorgfalt walten läßt, wirklich doof, wenn er/sie nicht aufpasst. Könnte ja vllt. auch ein Kind entgegenkommen.

Übrigens sind Fahrradfahrer gegenüber Kraftfahrern die deutlich schwächeren Verkehrsteilnehmer.

Verstehe jetzt nicht wirklich wo dein Problem liegt.

Beste Grüße
n