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8. September 2003, 09:20   #4
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 4.319
Ich habe mich auch schon häufig über Radfahrer geärgert, die z.B.
auf der Straße fahren, trotz Radweg,
die nebeneinander fahren um einen Plausch zu halten,
die unerwartet links abbiegen
die sich zwischen den wartenden Autos zum Ampelanfang vordrängeln
die aus einer Seitenstraße hervorsausen ohne auf den Verkehr zu achten
...

ganz besonders stark fühlen sich die Kinder in unseren Spielstraßen dadurch, dass sie ein Vorrecht vor allen haben. Klar, das haben sie, und als Autofahrer wirst Du immer der Schuldige bleiben...

... aber, was hat der Radfahrer von seinem Recht, wenn er es im Rollstuhl sitzend erhält?
Das habe ich immer versucht meinem Sohn klar zu machen, und ich hoffe, dass er sich daran erinnert, wenn er in die Situation kommt:
Recht oder Gesundheit?

Bei uns gibt es, mir bekannt, nur eine Einbahnstraße, die die Radfahrer entgegengesetzt nutzen dürfen. Das ist eine 30er Straße, die eine Abkürzung zur Schule ist. Dort ist aber auch deutlich ersichtlich beschildert, dass Radfahrer entgegenkommen können. Trotzdem sehe ich diese meistens auf dem Bürgersteig fahren, da sie wohl auch lieber sicher, als verletzt am Ziel ankommen wollen.