Einzelnen Beitrag anzeigen
8. September 2003, 20:56   #28
Elli
 
Benutzerbild von Elli
 
Registriert seit: August 2003
Ort: NRW
Beiträge: 181
Ich hoffe mal, dass keiner so blöd ist und jetzt ausgerechnet in Algerein Urlaub machen möchte.

Ich wüsste nicht, wie man differezieren soll wieviel Eigenverschulden vorausgesetzt werden kann. Das müsst doch die Bemessungsgrundlage sein, oder?

Ich habe mir nach meinem letzten Posting weiter Gedanken gemacht. Wenn ich mir beim Ski fahren ein Bein breche zahlt natürlich nicht der Staat sondern meine KV.
Da es nun keine Versicherung gibt, die mich gegen Lösegeldforderungen etc. schützt, kann ja in diesem Fall wirklich mal der Staat einspringen. In so eine Situation gerät man ja nicht jeden Tag (zum Glück). Wenn ich entscheiden könnte, wo meine Steuergelder ausgegeben werden, würde ich nicht an dieser Stelle mit den Einsparungen beginnen!