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10. September 2003, 20:02   #8
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 4.319
Gesundschreiben kann Dich Dein Arzt in dem Zeitraum, den er vorher auf der AU angegeben hat.
Das passiert aber selten, da es eh meist nurnoch ein kurzer Zeitraum ist.

Rechtlich ist es notwendig, da die Krankenkasse auch diese Durchschläge erhält.
Sollte Dir während der krankgeschriebenen Zeit etwas zustoßen, weil Du doch arbeiten warst, musst Du für die Folgen selber haften.
Sie können Dir sogar einen Strick daraus drehen, wenn sich dadurch "nur" der Krankheitsverlauf verschlechtert oder die Heilung verzögert.
Solltest Du mit einer ansteckenden Krankheit, trotz AU, ins Büro gehen und man kann Dir nachweisen, dass die anderen sich an Dir in dieser Zeit angesteckt haben, dann kannst Du Dich warm anziehen