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12. September 2003, 10:59   #15
Phantasia
 
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Also, das ist echt ungeheuerlich!

Selbst bei vielen Arbeitslosen kann und darf die Firma nicht darauf drängen, dass der Kranke trotz Krankschreibung seine Arbeit aufnehmen muss, völlig egal, ob die Firma dann unterbesetzt ist…

Vor allen Dingen braucht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht mitteilen, woran er erkrankt ist! Und wie will dieser wiederum einschätzen, ob der Kranke tatsächlich seine Arbeit aufnehmen kann?

Nicht nur, dass bei einem Arbeitsunfall der Arbeitnehmer in diesem Falle haftet, da er ja eigentlich krankgeschrieben ist, aber die Tatsache als solches finde ich ungeheuerlich, auf Annullierung zu bestehen????! Wenn ich krank bin, bin ich krank und da interessiert es mich herzlich wenig, was mein Arbeitgeber darüber denkt.

Übrigens, in der heutigen Zeit attestieren die Ärzte nicht mehr so schnell, da sie auch überprüft werden.

Zum Vertrauensarzt muss man meistens nur, wenn man mehr als 6 Wochen krankgeschrieben ist und das wiederum wird dann von der Krankenkasse angeordnet, da sie dann ja in die Pflicht (Zahlung) genommen werden. Das ist hierzulande genauso, wie in Österreich, jedoch eben nicht innerhalb so eines kurzen Zeitraumes, wie hier von lt angemerkt.