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12. November 2003, 14:31   #1
Elli
 
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Besuchsrecht für Hund

Mann und Frau lassen sich scheiden - soweit noch nicht ungewöhnlich.
Die beiden haben zwei Labradorhunde und diese verbleiben bei der Frau. Nun möchte der Mann aber den einen Hund jedes zweite Wochenende besuchen - das will aber die Frau nicht.
Er geht vor Gericht um ein Besuchsrecht einzuklagen (sogar bis zum OLG Bamberg) mit der Begründung der Hund sei eine Art Kindersatz und bei Kindern sei ein Besuchsrecht auch vorgesehen - im übrigen diene es dem Wohl des Hundes. (Anm.: Und was ist mit dem anderen Hund? Wenn der Mann den nicht sehen will, könnte der arme Hund doch dauerhafte seelische Schäden davon tragen, oder? )

Die Klage wurde allerdings abgewiesen, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Ein Hund sei zwar vor dem Gesetz keine Sache mehr, würde aber wie ein Haushaltsgegenstand behandelt - ein Besuchsrecht für einen Haushaltsgegenstand sei im Gesetz nicht vorgesehen.

So ist es wirklich passiert (Quelle: tagesschau.de)

Der arme Hund

p.s.: gehört das nicht vielleicht doch ehr ins Fun?