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11. December 2003, 23:15   #24
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
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... nö, Du hast nichts vergessen. Aber Jupp hat den rechtlich geschützten Nick „tschubbl“ einfach so gedankenlos in seinem Beitrag verwendet, ohne sich vorher von dem hiesigen Member eine schriftliche Erlaubnis dafür erteilen zu lassen. Das könnte teuer für ihn werden.

Hab’ ich Euch eigentlich schon gesagt, daß derzeit die besten Anwälte des Landes damit beschäftigt sind, weltweit das Netz nach der Verwendung von „Ben-99“ zu scannen? Und zwar gleichgültig in welcher Kombination – es genügt also schon das Wort „Ben“ oder die Zahl „99“ um mich in Zukunft reich zu machen ;-)

Nur über den Bindestrich sind sich die Juristen noch nicht einig. Es wird aber empfohlen, bis zur endgültigen Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof die Verwendung des Bindestrichs und auch die einzelne Zahl „9“ sowie die drei Buchstaben „B“, „E“ und „N“ – egal in welcher Reihenfolge - vorerst möglichst gänzlich zu vermeiden, um sich keinen Ärger einzuhandeln ;-)

Gruß Ben