Nach dem ich einmal auf einer Seite landete, die sich als Inhaltsverzeichnis für Kinderficker rausstellte, habe ich umgegend das nächste Polizeirevier angerufen, natürlich ohne eine der Seiten zu öffnen, und unter Angabe der I-Adresse anzeige erstattet. Laut einer Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft, wurde das Verfahren jedoch vorübergehend eingestellt, da sich der Betreiber dieser Seite, im Ausland aufhielt.
Wäre das hier angesprochene Urteil so gefällt worden, wie beschrieben, so könnte ich mir kaum vorstellen, dass es Rechtskraft erlangt, denn es würde gegen die Verfassung verstoßen. Aber wo kein Kläger ist!
|