Einzelnen Beitrag anzeigen
17. December 2003, 11:31   #11
Dr.Best
Ungültige E-Mail Angabe
 
Benutzerbild von Dr.Best
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Board-Souterrain
Beiträge: 1.106

Dieter Bohlen ist eine öffentliche Person. Als öffentliche Person steht man u.a. laufend in der Presse, es wird über einen gesprochen etc.

...ich hab nix vom Showbiz geschrieben und für mich ist, was das Entwenden bzw. das Veröffentlichen von privaten Daten,Aussagen,Taten etc. betrifft kein Unterschied zu machen, ob das nun in einem Buch oder bei einem Einbruch passiert ist.


Zitat:
Dass ich nicht alles glaube, was mir jemand vorsetzt, solltest Du schon bemerkt haben.
Aha...okay, dann hat der Dieter natürlich vollkommen recht mit seinen Anschuldigungen gegen Anders (die konträr zu deiner Meinung keine Beleidigungen sondern explizite Anschuldigungen sind! Es geht da u.a. um Betrug, Unterschlagung und wasweissichnichtwas. Wobei diese Dinge zu beweisen wären, was uns Herr Bohlen bis dato noch schuldig geblieben ist.

Aber der Dieter darf das ja, aber wehe dem Dieter geht einer ans Fell bzw. ins Haus.

Was dein Auge um Auge Argument betrifft...nö, in der Regel nicht, aber Ausnahmen bestätigen die Regel.