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20. January 2004, 09:59   #1
gismo75
 
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Praxisgebühr für tote

Gut zwei Wochen nach Einführung der Praxisgebühr (10 Euro/ Quartal) kommt jetzt dieser Irrsinn heraus: Wenn der Arzt kommt, müssen sogar Tote zahlen!
Betroffen sind Patienten, die z. B. während einer Notfallbehandlung nach Herzinfarkt, Schlaganfall oder Kreislauf-Kollaps sterben. In diesen Fällen muss der Notarzt die Gebühr eintreiben, sofern der Patient beim Eintreffen des Arztes noch lebte.

Damit nicht genug: Auch Pathologen (untersuchen Leichen und Körpergewebe) müssen Praxisgebühr kassieren, wenn sie Gewebeproben von zwischenzeitlich verstorbenen Patienten prüfen.

Und zwar dann, wenn die Gewebeprobe kurz vor Quartalsende (z. B. Ende März) entnommen wurde, aber erst zu Beginn des neuen Quartals (also Anfang April) beim Pathologen eintrifft. Dann ist nach derzeitiger Rechtslage die Gebühr fällig, selbst wenn der Patient in der Zwischenzeit verstarb.

Fachleute sind empört! Prof. Werner Schlake, Chef des Berufsverbands Deutscher Pathologen, zu BILD: „Solche handwerklichen Fehler dürfen nicht passieren! Sie müssen ganz schnell korrigiert werden, weil dieser Zustand für alle Beteiligten unerträglich ist.“

Walter Hirrlinger, Präsident Sozialverband VdK: „Ein völlig unmoralischer und unverantwortlicher Zustand! Jetzt ist die Gesundheitsministerin gefordert.“

QuelleBild

Da sieht man mal wie weit es kommt, die frage besteht darin, warum zahlen wir überhaupt so viel Krankenkassenbeitrag???
Unser staat wird immer Lächerlicher...