Einzelnen Beitrag anzeigen
2. July 2004, 12:28   #5
Shadow
 
Benutzerbild von Shadow
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 459
noch zur info, für alle potentiellen selbstmörder

Berlin (dpa) - Für rund 3,1 Millionen Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger bringt der Jahreswechsel spürbare Änderungen: Dann kommt das neue Arbeitslosengeld II (ALG II), das aus der Zusammenlegung der bisherigen Arbeitslosen- und Sozialhilfe entsteht und als neue einheitliche Grundsicherung gedacht ist.

Ein Gesetz, auf dass sich Koalition und Opposition im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag geeinigt haben, regelt die Betreuung der Langzeitarbeitslosen durch die Kommunen.

Bisher waren für Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger unterschiedliche Träger zuständig. Auch die Leistungen waren verschieden. Künftig werden die Betroffenen von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betreut, in bis zu 69 Modellbezirken können das Kommunen und Landkreise alleine übernehmen.

Die Reform führt bei den rund 2,3 Millionen Langzeitarbeitslosen zu erheblichen finanziellen Einbußen. Im Westen beträgt das Arbeitslosengeld II 345 Euro, im Osten 331 Euro im Monat. Zuschüsse gibt es noch für Kinder, Wohngeld und Heizung. Gemildert werden die Einbußen durch eine zweijährige Übergangslösung: Im ersten Jahr gibt es einen monatlichen Zuschlag von 160 Euro für Singles und 320 Euro für zusammenlebende Partner. Für ein Kind gibt es 60 Euro zusätzlich.

Deutlich schlechter gestellt ist nach dem Hartz-IV-Gesetz künftig, wer früher gut verdient hat: Die steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe liegt derzeit noch bei der Hälfte des letzten Nettoeinkommens. Weil die Anrechnungsvorschriften für Vermögen verschärft wurden, werden rund 500 000 Arbeitslosenhilfeempfänger gar kein ALG II bekommen. Allerdings war auch die Arbeitslosenhilfe bereits «bedarfsabhängig».

Künftig gelten für die Anrechnung von Vermögen des Langzeitarbeitslosen oder dessen Partners folgende Freibeträge: 200 Euro je vollendetem Lebensjahr bis maximal 13 000 Euro pro Partner. Bei einem 50-Jährigen sind damit 10 000 Euro, bei Ehepaaren 20 000 Euro freigestellt. Zusätzlich bleibt Vermögen zur Altersvorsorge bis ebenfalls 13 000 Euro pro Partner anrechnungsfrei. Für Riester- Sparverträge gibt es keine Obergrenze. Auch für selbstgenutztes Wohneigentum in «angemessener Größe» besteht keine Anrechnungsgefahr, ebenso für ein Auto.

Lehnt ein Langzeitarbeitsloser zumutbare Arbeit ab, muss er Kürzungen hinnehmen. Als zumutbar gilt jede legale, nicht sittenwidrige Arbeit, auch Teilzeitarbeit oder 400-Euro-Jobs. Allerdings wird erst über einem Einkommen von 1500 (bisher: 691) Euro im Monat jeder hinzuverdiente Euro auf das ALG II voll angerechnet. Wer einen angebotenen, zumutbaren Job ausschlägt, dem wird das ALG II für drei Monate um jeweils 100 Euro gekürzt. Das gilt auch bei fehlender Eigeninitiative bei der Jobsuche. Lehnen Jugendliche unter 25 Jahren angebotene Arbeit oder Qualifizierungsmaßnahmen ab, wird ihnen die Unterstützung für drei Monate ganz gestrichen.