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13. November 2004, 15:16   #2
Glühwürmchen
 
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Ich habe gerade eine 2-wöchige Schulung hinter mir (u. A. Hartz 4) und das wichtigste, was ich dort erfahren habe war, dass man keinem einzelnen Bearbeiter trauen darf.

Die Miete, bzw. die qm Zahl richtet sich nach den im Haushalt lebenden Personen.
z. B. 2 Personen -> 60qm, 4 Personen -> 90qm... (mit 10%iger Abweichung)
Sollte jedoch die Wohnung für 2 Personen 75qm betragen, die Miete aber so hoch wie bei 65qm sein, zählt der Preis.
Das AA ist verpflichtet, Dir eine angemessene Wohnung zu suchen und den Umzug zu bezahlen. Das erreichst Du, wenn Du Einspruch erhebst und der Arbeits- Geldaufwand, wird die erst einmal abhalten.

Dann - und das ist wohl das wichtigste - wenn Ihr in der Lage seid, die Differenz zwischen dem erlaubten Betrag und der tatsächlichen Miete selber zu tragen, ist die Aussage sowieso hinfällig und die können Dir gar nichts.