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30. March 2005, 19:35   #3
Boomer
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Grundsätzlich kann jeder Rentner den Gang in die Selbständigkeit gehen.

Bei gewissen Berufen gibt es in der Tat Einschränkungen hinsichtlich des Alters, z.B. bei (Privat)Piloten. Eine AVON-Beraterin kann jedoch durchaus noch im Alter von 90 Jahren Faltencremes verkaufen.

Steuerlich wirkt sich die Selbständigkeit so aus: ist die Rente höher als die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit, so werden diese Einkünfte unter Berücksichtigung der Freigrenzen für Rentner versteuert.

Anders herum sieht es schon nicht mehr so günstig aus.

Hinsichtlich der neuen Masche, daß Hinz und Kunz Abmahnungen gleich welcher Art verschleudern können/dürfen, möchte ich hier enden.

Alles weitere könnte als Verstoß gegen das Rechts- bzw. Steuerberatungsgesetz gewertet werden und darauf hat Bandwurm sicherlich keine Lust.


Gruß
Boomer