Zitat:
Zitat von Ogino
Ich will Dich mit der Frage nicht provozieren jupp, aber wo in unserer Verfassung steht das genau definiert geschrieben ?
Ich lese nur etwas von Wahlrecht.
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Er bezieht sich auf den Bestandteil "Recht". Dort steht nicht "Pflicht" und somit hat er imo recht, wenn er schreibt, daß es verfassungsmäßig garantiert ist, nicht zu wählen.