Zitat:
Zitat von Ben-99
... hier in Deutschland? Mit einer offiziellen behördlichen Genehmigung?
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Es geht, aber wohl nur in ausgesprochen seltenen
Ausnahmefällen und mit erheblichem bürokratischen Aufwand im Vorfeld:
Zitat:
Kranke dürfen weiterhin nur mit einer Ausnahmegenehmigung ihre Beschwerden mit Cannabis lindern. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte jetzt das grundsätzliche Verbot einer Selbstmedikation mit Cannabisprodukten.
(http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=20731)
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MfG
tw_24