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2. September 2005, 09:11   #6
schwaller
 
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Zitat:
Was mich nur grübeln lässt ist, ob man der Frau dann nicht noch ein Verfahren wegen Körperverletzung anhängen kann. Es gibt ja einige Urteile, die nicht nachvollziehbar sind. Z.B. darf man keine Falle ins Auto legen, damit sich ein Autodieb daran verletzt und auch eine Garage muss für einen Einbrecher einen Ausgang bieten.
nein, das ganz bestimmt nicht - das geht wohl als notwehr durch - auch ist es ja keine aktive massnahme sondern eine reaktion auf die vergewaltigung.

anders sähe das wohl aus, wenn es von einer frau genutzt wird, um sich z.b. aktiv an einem zu rächen - wie bei eigentlich fast allen verbrechen kommt es also auf die situation an

abschreckung - wie gesagt - glaub ich nicht, das das so ist - die todesstrafe schreckt auch nicht ab. ich dnke auch, das die wenigsten gewaltverbrechen im vorfeld genau durchgeplant werden, so das eine evtl. risikobetrachtung überhaupt stattfindet.

ja, das es schon vergewaltigten frauen dabei hilft, ein sichereres gefühl zu haben, das wiederum kann ich mir vorstellen.

auch, das evtl, da ja nur in einer klinik zu entfernen ( wenn dem wirklich so ist), der typ dann schneller gefasst werden kann