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6. September 2005, 13:12   #7
Sacki
Dummschwätzer
 
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Deutschland ist ein Rechtsstaat, indem die Strafverfolgung durch die StPO geregelt wird.

Die Staatsanwaltschaft ist ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen, jedem Hinweis nachzugehen, der auf eine Straftat schließen läßt, Und das war hier der Fall. Immerhin handelt es sich um ein Offizialdelikt und stellt einen Verbrechenstatbestand dar.
Sollen wir Rechtsbeugung zulasen, nur weil die Hauptzeugin labil und der Beschuldigte ein (Wenn auch widerlicher und unysmpatischer) Promi ist ? Nö !

Zu einer Anklage sieht unser Rechtsystem auch einen Freispruch vor und den hat er doch bekommen.
Daß an diesem Schmiernippel und publicity-geilen Türck was anrüchiges haften bleibt, liegt sicher nicht nur an diesem speziellen Fall, sondern auch an seinem sonstigen Verhalten. Ein Kind von Traurigkeit ist Türck mit Sicherheit nicht.
Nun hat er doch seine Publicity und geltungsbedürftig wie dieses Arschloch ist, wird er das sicher auch clever vermarkten.

Meine bescheidene Meinung zu diesem Prozeß und Türck.