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6. September 2005, 14:41   #10
tw_24
 
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Interessant aber sind auch Deine Anmerkungen zu BILD, die aus den ihr vorliegenden Informationen den einen oder anderen Bericht über den Angeklagten machte und brachte, der als TV-Moderator durchaus als Person gelten muß, bei der ein gewisses öffentliches Interesse vorausgesetzt werden darf.

Während Du in dem einen Fall den Ausschluß einer SPIEGEL-Langschläferin als einen solchen der Öffentlichkeit beklagst, meinst Du hier, die Öffentlichkeit hätte doch besser nur dosiert informiert werden sollen. Dabei ist die BILD-Berichterstattung in diesem Fall nur eine Folge jener Öffentlichkeit, die Du einforderst.

Keine schöne Folge, zugegeben, vor allem für den anscheinend ungerechtfertigt Angeklagten und das "Opfer", während die Staatsanwaltschaft, deren Motivation in der Tat hinterfragt werden muß, wohl ungeschoren davonkommt.

MfG
tw_24